
Wenn Eishockey-Wetten mehr kosten als geplant
Ich erinnere mich an einen Abend im letzten Winter, als ein Bekannter mir erzählte, wie er innerhalb weniger Wochen sein gesamtes Monatsbudget beim Live-Wetten auf National-League-Spiele verloren hatte. Nicht weil er keine Ahnung von Eishockey hatte — im Gegenteil. Sondern weil die Geschwindigkeit von In-Play-Wetten, kombiniert mit der Unmöglichkeit, das Gerät wegzulegen, ihn in ein Muster zog, das er nicht mehr kontrollierte. Die Spielsperre ist in solchen Momenten kein Eingeständnis von Schwäche — sie ist das wichtigste Schutzinstrument, das die Schweiz für Sportwetter zur Verfügung stellt.
Nach Artikel 80 des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) haben alle lizenzierten Betreiber die Pflicht, spielsüchtige Personen zu sperren. Wer sich selbst schützen möchte, kann diese Sperre aktiv beantragen — unabhängig davon, ob bereits ein ernstes Suchtproblem besteht oder man präventiv handeln will. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) stellt auf ihrer Website esbk.admin.ch die vollständigen Informationen zur Spielsperre zur Verfügung.

Was viele nicht wissen: Die Spielsperre beim Eishockey-Wetten ist nicht auf einen einzelnen Anbieter beschränkt. Sie gilt für das gesamte lizenzierte System — ein Mechanismus, der gezielt darauf ausgelegt ist, impulsives Wetten auf laufende Spiele zu unterbinden.
Wie beantrage ich eine Spielsperre für Sportwetten in der Schweiz?
Was genau bedeutet „Spielsperre beantragen“ — und welche Schritte sind dafür nötig? Die Antwort ist einfacher, als viele erwarten. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, wendet sich direkt an den lizenzierten Anbieter, bei dem er aktuell registriert ist — im Fall von Online-Sportwetten in der Deutschschweiz also an Sporttip (Swisslos). Die Sperre kann telefonisch, schriftlich oder über die Plattform selbst beantragt werden.
Der Antrag löst eine systemweite Sperre aus, die laut ESBK-FAQ auf unbegrenzte Zeit gilt. Sie endet nicht automatisch nach einer bestimmten Frist, sondern nur dann, wenn der Betroffene sie persönlich und auf eigenen Wunsch aufheben lässt. Das ist bewusst so konstruiert: Das Gesetz will verhindern, dass eine Sperre in einem Moment der Besinnung beantragt und wenige Tage später in einem Moment der Lust wieder aufgehoben wird.

Die Spielsperre nach Artikel 80 BGS gilt ausdrücklich für alle lizenzierten Online-Spielbanken und alle Online-Grossspiele — also auch für Online-Sportwetten. Das heisst: Wer die Sperre beantragt, kann danach nicht nur bei Sporttip nicht mehr wetten, sondern ist systemweit erfasst. Swisslos als Betreiber ist verpflichtet, diese Information an die ESBK zu melden, die das zentrale Sperrsystem führt.
Für wen und für welche Anbieter gilt die Spielsperre?
Der Geltungsbereich der Spielsperre ist breiter als viele Wetter annehmen. Laut ESBK umfasst sie alle lizenzierten Online-Spielbanken und alle lizenzierten Anbieter von Online-Grossspielen — und Sportwetten fallen unter diese Kategorie. In der Praxis bedeutet das: Wer bei Sporttip/Swisslos gesperrt ist, darf auf keiner anderen lizenzierten Schweizer Glücksspielplattform aktiv sein.
Entscheidend ist aber, was die Spielsperre nicht automatisch abdeckt: Anbieter, die keine Schweizer Lizenz besitzen. Wer also bei einem internationalen Anbieter mit Curaçao- oder Malta-Lizenz registriert ist, dem bietet die Schweizer Spielsperre keinen technischen Schutz — diese Plattformen sind schlicht nicht in das Schweizer Sperrsystem eingebunden. Das ist einer der gewichtigsten Gründe, warum die ESBK und Gespa explizit vor nicht lizenzierten Anbietern warnen.

Unlizenzierte Plattformen fehlen auch im zentralen Sperrsystem der ESBK — ein strukturelles Schutzloch, das den Wert legaler Sportwetten für Schutzsuchende noch einmal unterstreicht. Wer ernsthaft eine Spielpause einlegen möchte, ist bei Sporttip als einzigem lizenzierten Online-Sportwettenanbieter der Deutschschweiz am richtigen Ort.
Spielsperre jetzt auch in Liechtenstein — die Erweiterung ab Januar 2025
Was seit dem 7. Januar 2025 gilt, überrascht auch viele informierte Wetter: Die Schweizer Spielsperre wurde auf das Fürstentum Liechtenstein ausgeweitet. Wer in der Schweiz gesperrt ist, kann seitdem nicht mehr auf lizenzierten Plattformen in Liechtenstein wetten — die Sperre gilt grenzübergreifend.
Diese Erweiterung ist keine Kleinigkeit. Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren eigene Online-Glücksspiellizenzen vergeben, und mehrere Schweizer Nutzer hatten die räumliche Nähe genutzt, um auf liechtensteinschen Plattformen zu spielen, obwohl sie in der Schweiz gesperrt waren. Seit Januar 2025 ist dieser Umweg geschlossen. Die ESBK bestätigt dies in ihrer FAQ ausdrücklich: Die Spielsperre nach Artikel 80 BGS erstreckt sich seit dem genannten Datum auch auf lizenzierte Anbieter im Fürstentum.

Für Schweizer Eishockey-Wetter bedeutet das konkret: Die Schutzwirkung der Spielsperre ist geografisch gewachsen. Wer die Sperre nutzt, hat heute einen lückenlosen Schutz im gesamten EFTA-Raum — zumindest dort, wo lizenzierte Systeme bestehen.
Kann man eine Spielsperre aufheben lassen — und wenn ja, wie?
Ja, eine Spielsperre ist nicht zwingend für immer. Die schlechte Nachricht für alle, die impulsiv handeln wollen: Sie lässt sich nicht von heute auf morgen aufheben. Der Prozess ist bewusst aufwendig gestaltet. Eine Aufhebung ist nur auf persönlichen Antrag möglich — und setzt voraus, dass der Betroffene nachweislich keine aktive Suchtproblematik mehr hat. Viele Spielbanken verlangen im Aufhebungsverfahren eine Bescheinigung oder ein persönliches Gespräch.
Laut ESBK-FAQ gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Sperre. Die Sperre gilt auf unbestimmte Zeit und endet ausschliesslich auf Antrag des Betroffenen an die Stelle, die die Sperre erteilt hat. Das kann bedeuten, dass eine vollständige Aufhebung Wochen dauert — was schlimmstenfalls frustriert, aber im Kern das Ziel des Gesetzes erfüllt: Rückfälle in der ersten emotionalen Phase zu verhindern. Die Gespa berichtete 2024, dass der Schweizer Bruttobruttospielertrag aus Sportwetten und Lotterien 2024 auf CHF 1,25 Milliarden stieg — ein Zeichen für das erhebliche finanzielle Volumen, das in diesem Markt zirkuliert, und damit auch für das Risikopotenzial ungeschützter Teilnahme.

Wer sich in einer schwierigen Phase befindet und Unterstützung sucht, findet diese bei Sucht Schweiz (suchtschweiz.ch) und beim ISGF (Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung). Beide Organisationen bieten kostenlose Beratung an — auch anonym. Es braucht keine formale Diagnose, um Hilfe anzunehmen.
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Verfasst vom Team von „livewettenei".